Inhaltsverzeichnis der AGB
- §1. Umfang der Leistungsverpflichtung
- §2. Preise/Lieferkosten
- §3. Leistungs-/Lieferfristen
- §4. Verpackung
- §5. Lieferung und Gefahrübergang
- §6. Montage
- §7. Zahlung
- §8. Eigentumsvorbehalt
- §9. Vertragsabschluss
- §9.1 Mängelhaftung
- §9.2 Haftungsbeschränkungen
- §10. Umtausch - Warenrückgabe
- §11. Güteschutz
- §12. Anwendbares Recht
- §13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
- §14. Ausschließlichkeit
- §15. Unwirksamkeit
- §16.Speicherung Vetragstext
- §17. Anschrift/Impressum
§1. Umfang der Leistungsverpflichtung
Der Umfang unserer Leistungsverpflichtung richtet sich nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung.
§2. Preise/Lieferkosten
Unsere Angebote gelten ausschließlich für Industrie, Handel, Handwerk, Gewerbe, Behörden und vergleichbare Personen und Institutionen. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Unsere Preise
verstehen sich als Nettopreise plus 65€ Frachtkosten, einschließlich Verpackung, ausschließlich Vertragen und Montage sowie zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung
gültigen Mehrwertsteuer (19%).
Österreich & Schweiz - 300€ Fracht.
§3. Leistungs-/Lieferfristen
Die Liefer-und Leistungsfrist erhalten Sie sofort mit der Auftragsbestätigung der Möbel
§4. Verpackung
Die Verpackung erfolgt produkt- und auftragsbezogen günstigst nach unserem Ermessen. Wahlweise kann der Versand in Gitterbox- und Pool-Paletten erfolgen. Diese unterliegen den Bestimmungen des
Frachtführers. Die Transportverpackungen sind auf ein Minimum reduziert. Wir verwenden ausschließlich recycelbare Werkstoffe. Bei frachtfreier Rücksendung wird die Verpackung zurückgenommen.
§5. Versand und Gefahrübergang
Unsere Angebote im Online-Shop sind freibleibend. Sie gelten ausschließlich für Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Lieferungen außerhalb Deutschlands auf Anfrage.
Die Lieferung erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach unserem Ermessen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Verschlechterung sowie die Beförderungsgefahr trägt der
Besteller ab Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonstige Beförderungsperson und zwar unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt, wer den Transport durchführt und
ob wir verpflichtet sind, die Montage selbst durchzuführen. Das Transportrisiko ist für den Käufer kostenlos versichert.
Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer in Verzug der Annahme ist.
Auf Verlangen des Bestellers treten wir alle etwaigen Ersatzansprüche aufgrund eines schädigenden Verhaltens eines Dritten Zug um Zug gegen Zahlung der vereinbarten Vergütung an den Besteller
ab.
Bei Lieferverzögerungen werden wir Sie umgehend informieren. Liegt Lieferverzug vor und gewährt uns der Kunde eine angemessene Nachfrist mit der ausdrücklichen schriftlichen Erklärung, dass er nach
dem Ablauf der Frist die Annahme der Leistung ablehne, und wird die Nachfrist infolge unseres Verschuldens nicht eingehalten, so ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Weitergehende
Ansprüche des Kunden aus Verzug, insbesondere Schadenersatzansprüche, bestehen nicht.
Im Falle einer Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware behalten wir uns vor, nicht zu liefern. In diesem Fall werden wir Sie unverzüglich darüber informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen
unverzüglich zurückerstatten. Bitte beachten Sie, dass, wenn Sie einen Vertrag trotz Nichtverfügbarkeit des Artikels annehmen, Sie sich u. U. schadensersatzpflichtig machen.
§6. Montage
Soweit wir zur Montage verpflichtet sind, erfolgt die Montage ausschließlich nach unseren Ihnen für diesen Fall noch nachzureichenden Montagebedingungen.
§7. Zahlung
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ab Rechnungsdatum innerhalb 3 Tagen rein netto Kasse für Stammkunden/ Bhörden/Kommunen zu begleichen. Vorrauskasse oder PayPal ist rein
netto/netto. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend Folgen des Zahlungsverzuges. Gestundete und verspätete Zahlungen sind mit einem Zinssatz von 6 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu
verzinsen.
Wir bieten Ihnen folgende Zahlungsarten an:
- per Vorkasse
- per Rechnung - Stammkunden, Behörden, Kommunen
- per Pay Pal
- per Kreditkarte
Bei einem Netto-Auftragswert ab EUR 10.000 sind wir berechtigt, Vorauszahlungen bzw. Abschlagszahlungen entsprechend schon erbrachter Teilleistungen zu
verlangen. Werden uns erteilte Aufträge aus irgendwelchen von uns nicht zu vertretenden Gründen sistiert oder storniert, sind die im Fertigungsumlauf befindlichen Teile vom Besteller trotzdem zu
bezahlen.
Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, wie sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware wird erst dann Eigentum des Käufers, wenn dieser den Preis der betreffenden Ware und außerdem sämtliche Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung, soweit diese Forderungen
aus der Lieferung von Waren herrühren, vollständig bezahlt hat. Der Käufer hat jedoch Anspruch auf Übereignung gelieferter Ware, wenn der Wert der Sicherheiten 120% der zu sichernden Forderungen
übersteigt; die Auswahl der zu übereignenden Sicherheiten obliegt dabei dem Verkäufer (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
Eine Verarbeitung oder Umbildung der Ware wird vor dem Zeitpunkt des Eigentumsübergangs nach Bezahlung (siehe vorstehenden Absatz) stets für den Vorbehaltseigentümer vorgenommen. Wird die Ware
zusammen mit anderen Sachen zu einer neuen Sache verarbeitet, so erwerben wir als Vorbehaltseigentümer Miteigentum an der Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware zu den anderen
verarbeiteten Sachen zur Zeit der Vereinbarung. Erwerben wir als Vorbehaltseigentümer auf diese Weise (Mit-) Eigentum an der hergestellten Sache, so übertragen wir dem Käufer nach Bezahlung der
gelieferten Ware dieses (Mit-) Eigentum an der hergestellten Sache; zu diesem Zweck wird im voraus ausdrücklich in die durch die Zahlung bedingte Eigentumsübertragung eingewilligt.
Trotz der Tatsache, dass der Käufer wegen des Eigentumsvorbehalts noch kein Eigentum an der Ware erworben hat, ist er berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen und
weiterzuveräußern. Im Gegenzug tritt er uns bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus dem Weiterverkauf bzw. aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen seine Abnehmer
oder gegen Dritte erwachsen, einschließlich Umsatzsteuer. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachkommt, insbesondere
keine Zahlungseinstellung vorliegt, sowie kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Ist einer der letztgenannten Umstände eingetreten, hat der Käufer auf Verlangen alle
Angaben zu machen, die zum Einzug der abgetretenen Forderungen erforderlich sind, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den betreffenden Schuldnern (Dritten, Käufern des Käufers) die
Abtretung anzuzeigen (verlängerter Eigentumsvorbehalt).
§9. Vertragsabschluss
Sie geben eine verbindliche Bestellung ab, wenn Sie den Online-Bestellprozess unter Eingabe der dort verlangten Angaben durchlaufen haben und im letzten Bestellschritt den Button "Bestellung
absenden" anklicken. Nachdem Sie Ihre Bestellung abgeschickt haben, senden wir Ihnen eine E-Mail, die den Empfang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt
(Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihrer Bestellung dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Der Kaufvertrag kommt
erst durch den Versand der Ware oder einer zweiten E-Mail als Auftragsbestätigung zustande.
§9.1 Mängelhaftung
Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Besteller hat etwaige Sachmängel
unserer Ware innerhalb von 8 Tagen nach deren Erhalt schriftlich zu rügen.
Wir sind nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur (Ersatz)-Lieferung mangelfreier Ware verpflichtet (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Besteller nach seiner
Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen (mindern) oder vom Vertrag zurücktreten.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche
Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Gleiches gilt, sofern wir schuldhaft eine wesentliche
Vertragspflicht verletzten.
Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 24 Monate. Sie beginnt für die Lieferung von Waren mit dem
Gefahrübergang auf den Besteller, für Montage- und Werkleistungen mit der Abnahme durch den Besteller.
§9.2 Haftungsbeschränkungen
Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln
vorliegt.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte
Aufwendungen aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn ein vom Auftragnehmer garantiertes Beschaffenheitsmerkmal
bezweckt gerade, den Auftrageber gegen solche Schäden zu schützen.
Die Haftungsbeschränkungen in den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens des Auftragnehmers entstanden sind, sowie bei Haftung für garantierte
Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungshilfen des Auftragnehmers.
§10. Umtausch - Warenrückgabe
Stimmen wir einem Umtauschverlangen bzw. einer Warenrückgabe des Bestellers zu, ohne dass wir dazu rechtlich verpflichtet sind, trägt der Besteller die daraus entstehenden Kosten. Voraussetzung für
einen Umtausch bzw. eine Warenrückgabe ist, dass der Besteller die Ware auf sein Risiko zurücksendet und dass sie bei Ankunft in einwandfreiem Zustand ist. Bei Sonderanfertigungen ist ein Umtausch
bzw. eine Warenrückgabe ausgeschlossen. Für vereinbarte Warenrücknahmen erteilen wir eine Gutschrift unter Einbehalt einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Bruttowarenwertes, mindestens in
Höhe von EUR 30,00. Diese Gutschrift kann nur auf Forderungen für weitere Aufträge verrechnet werden; eine Erstattung in anderer Form ist nicht möglich.
§11. Güteschutz
Die Besteller und Betreiber von gütegesicherten Lagerregalen und Regalanlagen sind verpflichtet, Beauftragten des Materialprüfungsamtes Dortmund jederzeit Zutritt zu den Aufstellungsorten zu gewähren
und eine Überprüfung der Qualität zuzulassen. Die etwaige Überprüfung erfolgt im Rahmen der Güteschutzgewährung und ist für den Besteller und Betreiber kostenlos.
§12. Anwendbares Recht
Auf sämtliche Rechtsverhältnisse sowie auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den
internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980 (UN-Kaufrecht, CISG) ist ausgeschlossen.
§13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist 72108 Rottenburg, Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien ist, wenn unser Vertragspartner Kaufmann,
juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Rottenburg bzw. das Amtsgericht Rottenburg.
Hat der Vertragspartner keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union, so ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand.
§14. Ausschließlichkeit
Unsere Vertrags-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir
hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller
vorbehaltlos ausführen. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Bestseller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
§15. Unwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem
der unwirksamen möglichst nahe kommt.
§16.Speicherung Vertragstext
Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten per E-Mail zu.Vergangene Bestellungen können Sie in Ihrem Kundenkonto einsehen.
§17. Anschrift/Impressum
CEHA Deutschland GmbH
by Betriebseinrichtung Sofort
Geschäftsführender Gesellschafter Michael Schäfer
Utta-Eberstein-Strasse 25/1
D-72108 Rottenburg
Telefon: +49 (0) 74 57 - 93818-00 (Hotline Mo-Fr. 8 - 17 Uhr)
Telefax: +49 (0) 74 57 - 93818-19
E-Mail: info@betriebseinrichtung-sofort.de
Internet: www.betriebseinrichtung-sofort.de
Shop: www.betriebseinrichtung.de
Gerichtsstand: Amtsgericht Stuttgart
Handelsregister: HRB 782037
Ust.-Idnr.: DE348521833